Sicherheit für den Fall der Fälle

Sollten Sie zum Beispiel durch einen Unfall oder einen schweren Krankheitsverlauf nicht in der Lage sein, Ihren eigenen Willen zu äußern, entscheidet jemand anderes über Sie. In der Regel sind das die behandelnden Ärzte. Angehörige, die eventuell Ihre Wünsche bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden kennen, sind außen vor.

Um das zu vermeiden, ist es ratsam, eine Patientenverfügung aufzusetzen. In dieser Verfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht selbst in der Lage sind, diese Wünsche zu äußern. Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pflegepersonal rechtlich bindend und kann nicht einfach übergangen werden. Sie können die Verfügung jederzeit anpassen.

Natürlich muss die Patientenverfügung im Fall der Fälle vorliegen. Daher sollten Sie nach dem Verfassen einer solchen Verfügung eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren, wo die Patientenverfügung zu finden ist. Oder Sie deponieren sie an einem Ort, an dem sie von Angehörigen leicht gefunden werden kann.